Aktuelles

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Informationen aus dem Verband und zum Steuerrecht

Rund 560 Mitglieder nutzten die Gelegenheit, sich im November und Dezember 2022 bei den neun Bezirksstellenveranstaltungen in Düsseldorf, Essen, Goch, Krefeld, Langenfeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Remscheid und Wuppertal wieder persönlich zu treffen, sich auszutauschen und sich fachlich auf den neuesten Stand zu bringen. Die Bezirksstellenleiter/innen informierten zu Beginn jeder Veranstaltung über verbands- und berufspolitische Themen. Es ging dabei sowohl um die erzielten Erfolge bei den Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen oder den Schlussabrechnungen, um Empfehlungen beim Umgang mit den ersten Grundsteuer-Feststellungsbescheiden als auch um die Nachwuchsförderung durch ein umfassendes Lehrgangsangebot des Steuerberaterverbandes Düsseldorfs. Ein besonderer Hinweis galt dem aktuellen und umfangreichen Seminar- und Reihenangebot 2023 zur Aus- und Fortbildung der Akademie (vgl. dazu https://steuerberater-akademie-duesseldorf.de/ oder im Verbandsmagazin 4/2022). 

Im Anschluss daran hielten die Referenten StB/RA/FAStR Dipl.-Fw. Philipp Hammes und StB Dipl.-Fw. Volker Schuka den für Verbandsmitglieder exklusiven und kostenfreien Fachvortrag zum Thema „Aktuelle Beratungsempfehlungen zum Jahresende“, bei dem auch schon die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 behandelt wurden. Auch in diesem Jahr wurde dieser Fachvortrag für Sie als Video aufgezeichnet und wird Ihnen kostenfrei online zur Verfügung gestellt. Wer an den Bezirksstellenveranstaltungen nicht teilnehmen konnte oder „Gehörtes“ noch einmal bestätigt wissen möchte, hat die Möglichkeit, die Videoaufzeichnung im Streaming anzuschauen. Der Link steht in StBdirekt (www.stbdirekt.de, Rubrik Mein Mitgliedsverband – Verband aktuell) zur Verfügung.

Angesichts der aktuell weiterhin überaus angespannten Lage in Unternehmen und Kanzleien hatten sich die Steuerberaterkammern und -verbände über ihre Bundesorganisationen, die Bundessteuerberaterkammer und den Deutschen Steuerberaterverband in Berlin, für eine Fristverlängerung oder zumindest einen Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung eingesetzt. Diese Bemühungen waren nun erfolgreich. 

Als neuer 1. Vorsitzender unseres Verbandes ist StB/WP Dipl.-Kfm. Carsten Nicklaus nun auch im Vorstand und im Präsidium des Deutschen Steuerberaterverbandes.

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung wird bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussabrechnung. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.

Die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückgefordert hat, sind rechtswidrig. Den gegen diese
Schlussbescheide gerichteten Klagen dreier Zuwendungsempfänger gegen das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf stattgegeben (VG Düsseldorf, Urteile v. 16.8.2022- 20K 7488/20 , 20 K 217/21 und 20 K 393/22; Berufung zugelassen).

Der Steuerberaterverband Düsseldorf hat gemeinsam mit HDI online wichtige Informationen zur Berufsrechtsreform sowie Unterlagen zum Herunterladen zusammengestellt.