Aktuelles

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Informationen aus dem Verband und zum Steuerrecht

Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie verlängert. Wie im Vorjahr können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene von Steuerstundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassungen der Steuervorauszahlungen profitieren.

Aufgrund der gleichbleibend hohen Zahl an täglichen Neuinfektionen und der damit einhergehenden hohen 7-Tage-Inzidenz sowie 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz schränkt der Steuerberaterverband Düsseldorf das Präsenzangebot seiner Akademie ein. Damit sollen Kontakte und somit das Infektionsrisiko minimiert werden.

 

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Aktuell gilt bis
31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werdenund in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen.

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts wurde insbesondere § 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG) eingeführt, der Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einräumt, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren. Nunmehr hat die Finanzverwaltung ein Anwendungsschreiben veröffentlicht. 

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist ab sofort die Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert worden. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen. Er hat sich für eine Fristanpassung eingesetzt.