Aktuelles

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Informationen aus dem Verband und zum Steuerrecht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen eine so genannte technische Übergangsfrist geschaffen. Dabei ist folgendes Prozedere vorgesehen: 

Fristende 30. September 2024: Die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen endet für alle Fälle, in denen seinerzeit eine entsprechende Fristverlängerung beantragt wurde, in unveränderter Weise am 30. September 2024.

Verfahren bis zum 15. Oktober 2024: Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung bleibt gleichwohl noch bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich ist. Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von den Bewilligungsstellen akzeptiert und bearbeitet. Es handelt sich dabei um keine formale Fristverlängerung, sondern lediglich um eine „technische Übergangsfrist“.

Verfahren nach dem 15. Oktober 2024: In allen Fällen, in denen bis zum 15. Oktober 2024 keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, werden direkt im Anschluss entsprechende Anhörungsverfahren beginnen. Diese Verfahren sind notwendig, da die Nichteinreichung der Schlussabrechnung die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge hätte. Im Zuge der Anhörung wird den prüfenden Dritten per E-Mail im Rahmen üblicher Fristen (4-6 Wochen) Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zur nachträglichen Einreichung der Schlussabrechnung bis zum 30.11.2024 über das Antragsportal eingeräumt werden. Im Anschluss daran werden entsprechende Rückforderungsmaßnahmen eingeleitet. Eine nachträgliche Einreichung wird dann allenfalls noch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich sein.

Weitere Informationen zu den Corona-Schlussabrechnungen sowie die Telefonnummer der Hotline für prüfende Dritte finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Das Thema: Zukunft sichern - Nachwuchskräfte finden, binden und entwickeln in kleinen und mittelständischen Steuerberatungskanzleien.

Aufbauend auf einer wissenschaftlichen Bestandsaufnahme werden konkrete Handlungsanregungen und praktische Beispielfälle im Fokus stehen. Eine sich den Vorträgen anschließende Podiumsdiskussion rundet das Symposium ab.

Der DStV-Praxenvergleich 2024 ist gestartet. Neben den bewährten Datenerhebungen wie Personalkostenvergleich je Qualifikation der Mitarbeiter und Berufserfahrung, Kosten-Umsatz-Verhältnis sowie Auswertungen zu den Human Resources sind in diesem Jahr Fragen zum Digitalisierungsgrad und der Nutzung von KI in der Kanzlei hinzugekommen.

Nehmen Sie jetzt teil und nutzen Sie die umfangreichen und aktuellen Daten, um Ihre Kanzlei am Markt besser zu positionieren zu können. Vorjahresteilnehmer können sich mit ihrem Benutzername und ihrem Passwort auf dem DStV-Praxenvergleichsportal unter www.dstv-praxenvergleich.de einloggen. Neue Teilnehmer am Praxenvergleich können sich ebenfalls über dieses Portal registrieren. Die Teilnahme ist für Verbandsmitglieder kostenfrei und bis zum 31.10.2024 möglich. 

Die drei Steuerberaterverbände in Nordrhein-Westfalen haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an den Minister der Finanzen Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, gewandt, in dem sie dazu aufrufen, sich in den Beratungen im Bundesrat und dem weiteren Gesetzgebungsverfahren für einen Verzicht auf die Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen einzusetzen.

Ende 2023 wurde die globale effektive Mindestbesteuerung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen für Besteuerungszeiträume ab 2024 einschließlich weiterer Begleitmaßnahmen (z.B. Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Lizenzschranke von 25 % auf 15 %) umgesetzt. Das BMF hat nun einen Diskussionsentwurf veröffentlicht.

Wie kann „Künstliche Intelligenz“ Steuerberaterinnen und Steuerberater heute schon bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen? Antworten dazu erhalten Sie auf dem KI-Tools-Day des AK Digitalstrategie des Deutschen Steuerberaterverbandes am Dienstag, 24.09.2024, 10:00 bis 13:00 Uhr, als kostenloses Online-Event über die Plattform Zoom. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge und Präsentationen von namhaften Experten, Unternehmen und Verlagen der Branche.