Mit Schreiben vom 14.08.2024 hat das BMF die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (VWG VP) hinsichtlich des Themenbereichs konzerninterner Finanzierungsbeziehungen (Kapitel III. J. der VWG VP), welche u.a. die neuen Regelungen in § 1 Abs. 3d und 3e AStG berücksichtigt, an bestimmte Verbände versandt.