Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat regelmäßig den Auftrag, gemäß der Vorgaben des Gesetzgebers den bürokratischen Aufwand zu ermitteln, der sich aus einzelnen Bundesgesetzen ergibt. Aktuell beschäftigt sich Destatis mit dem Aufwand, der durch die Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach §10 Geldwäschegesetz (GwG) sowie der Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz entsteht, welche am 01.08.2021 in Kraft getreten sind. Seinerzeit wurden u.a. die Eintragungspflichten für Unternehmen und deren wirtschaftlich Berechtigte sowie die sich hieraus ergebenden Prüfpflichten für die Berufsangehörigen verschärft.
Zur Evaluierung bittet Destatis den Berufsstand um Unterstützung und hat einen Online-Fragebogen vorbereitet, der unter dem folgenden Link abrufbar ist:
https://destatis.sslsurvey.de/Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz. Die Beantwortung soll ca. 10 Minuten in Anspruch nehmen.