Aktuelles

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Informationen aus dem Verband und zum Steuerrecht

Unternehmen mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich nach § 154 SGB IX verpflichtet, Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Wenn dies nicht im erforderlichen Umfang geschieht, wird die sogenannte „Ausgleichsabgabe“ erhoben. Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Betriebsgröße sowie der erfüllten Beschäftigungsquote. Die mit der Meldung (in Selbstveranlagung) ermittelte Ausgleichsabgabe ist für das abgelaufene Kalenderjahr bis spätestens zum 31.03.2024 an das zuständige Inklusionsamt zu entrichten. Häufig wird die Meldung für die Unternehmen durch den Steuerberater / die Steuerberaterin erstellt.

Das Online-Seminar von Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und Steuerberaterkammer Düsseldorf in Kooperation mit dem LVR-Inklusionsamt informiert über die Funktion der Ausgleichsabgabe und den Verfahrensablauf der Meldung. Zudem werden Hintergründe zur Berechnung sowie die Änderungen ab dem 01.01.2024 dargestellt.   

Das Nominierungsverfahren zur DATEV-Vertreterwahl 2024 ist abgeschlossen. Der Wahlzeitraum hat am 26.02.2024 begonnen und endet am 22.03.2024. Die Zugangsdaten zur Wahlplattform sind am 22.02.2024 an die wahlberechtigten Mitglieder der DATEV versandt worden. Das Wahlergebnis wird am 30.04.2024 bekanntgemacht. Die neue Amtszeit der Vertreterversammlung beginnt am 01.05.2024 und endet am 30.04.2028.

Der Hauptvorstand unseres Verbandes hat eine eigene verbandliche Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt, um deren Unterstützung wir bitten. Diese Liste enthält Namen von Verbandsmitgliedern, die auf keiner anderen Liste kandidieren. Diese Personen sind nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt und treten teilweise über ihre Gesellschaften an.

Achtung: Nur noch bis zum 31.1.2024 steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte offen. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.3.2024 beantragt werden. Dazu muss bis Ende Januar allerdings zwingend das Organisationsprofil im Portal angelegt sein.

Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell nochmals hin. Weitergehende Fristverlängerungen seien ausgeschlossen. Umso dringender sei es, die noch offenen Schlussabrechnungen nunmehr fristgerecht einzureichen. Dies gelte nach Auskunft des BMWK im Übrigen auch in den Fällen, in den gegen einen vorläufigen (teil-)bewilligenden Bescheid ggf. Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde.

Alle Informationen zur Schlussabrechnung inklusive Zugangslink und FAQ-Katalog sind unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar. 

In sechs Monaten, am 16. Mai 2024, ist es so weit: Dann findet die Innovationsmesse für den steuerberatenden Berufsstand zum ersten Mal auch in Düsseldorf statt! Veranstalter sind die drei NRW-Steuerberaterverbände Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. Wir erwarten rund 200 Fachaussteller. Seien Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) als Besucher dabei – es lohnt sich!

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endete am 31.10.2023. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31.1.2024.

Der europäische Dachverband EFAA (European Federation of Accountants and Auditors) des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. hat eine Kurzumfrage zur Attraktivität der prüfenden und beratenden Berufe in englischer Sprache veröffentlicht. EFAA und DStV bitten um rege Teilnahme. Diese ist bis zum 15.11.2023 möglich.

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