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News-Archiv

Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die gegenwärtige Lage des Fachkräftemangels sowie den Wandel der Berufsbilder und Anforderungsprofile von Fachkräften und Auszubildenden in den Freien Berufen. Ziel ist es, einerseits konkrete Handlungsempfehlungen für eine zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildungsstrategie zu eruieren sowie andererseits auch strukturelle und individuelle Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu erarbeiten. 

Zur Umfrage: https://de.research.net/r/IFB_Umfrage_2  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten bis zum 31.08.2023 verlängert wurde. Sofern im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann ebenfalls bis zum 31.08.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis 31.12.2023 beantragt werden.

Sie benötigen noch Unterstützung für den Endspurt: Unser Onlineseminar am 11.08.2023 (10:00-12:00 Uhr) mit WP/StB Carsten Nicklaus bringt Sie auf den aktuellen Stand und hilft Ihnen bei der praktischen Umsetzung.

Zur Ausschreibung und Anmeldung

Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Die erforderliche Abgrenzung zu privaten Tätigkeiten richtet sich bei Spielern – ebenso wie bei Sportlern – danach, ob der Steuerpflichtige mit seiner Betätigung private Spielbedürfnisse gleich einem Freizeit- oder Hobbyspieler befriedigt oder ob in der Gesamtschau strukturell-gewerbliche Aspekte entscheidend in den Vordergrund rücken. Für das insoweit maßgebliche „Leitbild eines Berufsspielers" ist vor allem das planmäßige Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz „beruflicher" Erfahrungen prägend.

Bei einem Online-Pokerspieler ist der Raum, in dem sich der Computer befindet, von dem aus der Spieler seine Tätigkeit ausübt, als Betriebsstätte anzusehen, wenn der Steuerpflichtige über diesen Raum eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Sofern sich diese Betriebsstätte im Inland befindet, unterliegt die Tätigkeit der Gewerbesteuer.

BFH, Urteil vom 22.02.2023 – X R 8/21

BFH, PM vom 01.06.2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist darauf hin, dass die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31.08.2023 verlängert wurde.

Die notwendigen Informationen zur Schlussabrechnung sind unter dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar. Dort befindet sich auch ein ausführlicher FAQ-Katalog sowie der Zugangslink zur Schlussabrechnung.

Hinweis: Sofern im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann ebenfalls bis zum 31.08.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis 31.12.2023 beantragt werden. Dies geht auf eine Forderung von DStV und BStBK zurück, um die Berufsangehörigen im Rahmen des Abrechnungsverfahrens bei Bedarf ausreichend entlasten zu können. (DtSV, TB-Nr.: 068/23 vom  22.06.2023, vgl. unter StBdirekt)

Mit Schreiben vom 19.06.2023 hat das BMF das Bekanntmachungsschreiben zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023 und die Programmablaufpläne veröffentlicht. Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 01.07.2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Die geänderten Programmablaufpläne sind für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023 anzuwenden.

BMF vom 19.06.2023

Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat aufgrund der positiven Rückmeldung seiner Mitgliedsorganisationen und dank deren tatkräftiger Unterstützung entschieden, das Jobportal der Freien Berufe fortzuführen und zu erweitern, nunmehr als Kooperation des BFB mit dem Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e. V. (BDU).

Zum Jobportal

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes tritt am 22.06.2023 in Kraft.  

Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, sollen mit dem Gesetz transparent gemacht werden. Die Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen soll aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der EU und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, erfolgen (sogenanntes public Country by Country Reporting on Taxes). Darüber hinaus werden im HGB punktuelle weitere Änderungen vorgenommen. In das Gesetz wurden zudem auch eilbedürftige Änderungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes aufgenommen. 
Vgl. BMJ vom 21.06.2023

Rund 150 Gäste waren der Einladung des Verbandes zum großen Jahrestreffen der Steuerberaterinnen und Steuerberater aus dem gesamten Verbandsbereich gefolgt. Sie nutzten die Gelegenheit, sich auszutauschen und neue Eindrücke zu sammeln. 

Hinweis: Bilder von der Veranstaltung finden Sie auch auf Instagram @stbv_dus und LinkedIn @Steuerberaterverband Düsseldorf e.V., folgen Sie uns!