Aktuelles

Aktuelles

Informationen aus dem Verband und zum Steuerrecht

Die Bewerber für die Sitze in der Vertreterversammlung stehen fest. Im Oktober 2023 können alle stimmberechtigten Mitglieder der Kammerbezirke Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und Thüringen wählen und so über die Zusammensetzung der nächsten Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) entscheiden. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr!

Hier finden Sie weitere Informationen des Versorgungswerks zu den Kandidatinnen und Kandidaten sowie zum Ablauf der Wahl: 

Um den Ablauf der Abschlussprüfung nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld ging es bei einer Dialog-Veranstaltung von Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und Steuerberaterkammer Düsseldorf am 06.09.2023 – ein Thema, das den Berufsstand derzeit vermehrt beschäftigt.

Bundesfinanzminister MdB Christian Lindner plant, die umstrittene Besteuerung der Dezemberhilfe-Gas abzuschaffen und auch auf eine Besteuerung der Preisbremsen zu verzichten. Trotz der Äußerung des Bundesfinanzministers ist es jedoch ungewiss, ob die Koalitionspartner dem Verzicht auf die Besteuerung tatsächlich zustimmen werden.

Der Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. hat sich daher in einem Schreiben an das Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen gewandt und darin insbesondere auf den drohenden, unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand für Steuerberater, Steuerpflichtige und Finanzverwaltung hingewiesen, der durch die Besteuerung der Energiehilfen entstehen würde.

Auch die anderen Steuerberaterverbände in Deutschland haben Schreiben an die jeweiligen Finanzministerien gerichtet, um dort auf das Thema aufmerksam zu machen und die Verantwortlichen davon zu überzeugen, sich bei den nahenden Gesetzgebungsverfahren für einen Verzicht auf die Besteuerung der Energiehilfen auszusprechen.

Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die gegenwärtige Lage des Fachkräftemangels sowie den Wandel der Berufsbilder und Anforderungsprofile von Fachkräften und Auszubildenden in den Freien Berufen. Ziel ist es, einerseits konkrete Handlungsempfehlungen für eine zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildungsstrategie zu eruieren sowie andererseits auch strukturelle und individuelle Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu erarbeiten. 

Zur Umfrage: https://de.research.net/r/IFB_Umfrage_2  

Im Oktober 2023 wird die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) neu gewählt. Nach der erfolgreichen Premiere 2018 wird auch diese Wahl wieder online stattfinden. Im kommenden Jahr nimmt die neue Vertreterversammlung mit der konstituierenden Sitzung ihre Arbeit auf. Das Versorgungswerk teilt zur Wahl Folgendes mit:

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte tags zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.

Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre. Es regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien - aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben.

Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen besteht weder für interne noch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten - möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023.