Kabinettsentwürfe: JStG 2022, Temporäre Absenkung USt auf Gaslieferungen, Verlängerung Spitzenausgleich
Bundeskabinett bringt Vereinfachungen des Steuerrechts und weitere Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am 14.09.2022 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022, eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz und einen Gesetzentwurf zu Änderungen im Energie- und Stromsteuergesetz-Spitzenausgleich beschlossen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 werden die Weichen für ein transparentes und faires Steuersystem gestellt. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Steuerentlastungen und Anpassungen, mit denen die Digitalisierung der Steuerverwaltung weiter vorangetrieben wird. Gleichzeitig werden notwendige Anpassungen an EU-Recht und sowie an die Rechtsprechung des EuGHs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs vorgenommen. Darüber hinaus hat das Kabinett am 14.09.2022 Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf den Weg gebracht, mit denen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 03.09.2022 umgesetzt werden.
Zu den Maßnahmen im Einzelnen:
- Jahressteuergesetz 2022: Vorbereitung eines direkten Auszahlungsweges für künftige öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, Entfristung der sog. Homeoffice-Pauschale und weitere Modernisierung der Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer, Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3%, vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags, Anhebung des sog. „Ausbildungsfreibetrags“, Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages, Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen mit Wirkung zum 01.01.2023 (Einführung einer Ertragsteuerbefreiung, Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen, Umsatzsteuer-Nullsteuersatz, Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung über Verwaltungsportale, Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42% für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007, Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung und weitgehende Abschaffung der Registerfallbesteuerung)
- Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen: Der Gesetzentwurf sieht vor, den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 auf 7% zu senken.
- Verlängerung des Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer: Der Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer wird um ein weiteres Jahr verlängert. Dies wurde vom Koalitionsausschuss am 03.09.2022 beschlossen.
Zur Pressemitteilung Nr. 21 des BMF vom 14.09.2022: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen