Koalitionsausschuss vom 03.09.2022: Entlastungspaket III
Die Koalition hat sich am 03.09.2022 auf weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger(innen) und Unternehmen verständigt. Sie entlasten alle Haushalte – auch Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Auszubildende.
Das dritte Entlastungspaket umfasst u.a. die folgenden Maßnahmen:
- Maßnahmen auf dem Energiemarkt (teilweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Energieunternehmen)
- Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner: Energiepreispauschale in Höhe von 300 € zum 01.12.2022. Sie wird einmalig über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig. Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten.
- Entlastung Studierender: Alle Studierende und Fachschüler(innen) erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 €.
- Ausweitung des Wohngeldanspruchs (01.01.2023), Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente
- Einmaliger Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld (415 €/1-Personen-Haushalt; 540 € für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 €)
- Einführung eines Bürgergelds
- Anhebung der Midi-Job-Grenze auf 2.000 € zum 01.01.2023 (schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 01.10.2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich MidiJob] von 1.300 € auf 1.600 € angehoben wird)
- Abbau der Kalten Progression durch Anhebung der Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif zum 01.01.2023
- Kindergeld-Erhöhung zum 01.01.2023 (um 18 €monatlich /Kind) und Anhebung des Höchstbetrags des Kinderzuschlags auf 250 €.
- Verlängerung Kurzarbeitergeld über den 30.09.2022 hinaus
- Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7% wird verlängert
- Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7% bereits zum 01.10.2022 geplant (zeitlich bis Ende März 2024 befristet)
- Entfristen und Verbessern der Home-Office Pauschale: Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office-Pauschale wird entfristet und verbessert (pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 €, max. 600 € pro Jahr)
- Abschaffung der sog. Doppelbesteuerung bei der „Rente“: Steuerzahler(innen) sollen bereits ab dem 01.01.2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können.
- Unternehmenshilfen: Es wird ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31.12.2022 verlängert.
- Spitzenausgleich energieintensive Unternehmen
- Flankierende zivilrechtliche Maßnahmen: Mietrecht, Energierecht (Vermeidung von Sperrungen von Strom und Gas), Insolvenzantragsrecht
- Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung wird bereits jetzt national begonnen
- Bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr
Die jetzt vereinbarten Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Entlastungspakete I und II, die auch in den nächsten Jahren wirken.