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Anträge für die Neustarthilfe 2022 können gestellt werden - Abschlagszahlungen laufen heute an

 

Eine Woche nach dem Start der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV können seit dem 14. Januar 2022 auch Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms. Auch die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Ebenfalls ab dem 14.01.2022 laufen die Abschlagszahlungen für Antragsteller der Überbrückungshilfe IV in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe bzw. maximal 100.000 Euro pro Fördermonat durch die Bundeskasse an.

Zur ausführlichen Pressemitteilung des BMWi gelangen Sie hier.

BMWI - Pressemitteilung - Anträge zur Neustarthilfe 2022

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