BMF: Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2023
Mit dem BMF-Schreiben vom 21.12.2022 werden die für das Jahr 2023 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.
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Mit dem BMF-Schreiben vom 21.12.2022 werden die für das Jahr 2023 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.