Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten
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Das BMF hat seinen 2022er-Entwurf zu den Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten überarbeitet (vgl. StBdirekt-Aktuelles, TB-Nr.044/24).
Die Umsetzung der geplanten Dokumentationspflichten dürfte sich in der Praxis jedoch nach wie vor schwierig gestalten. Themenpunkte sind u.a.:
- Erweiterte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten
- Marktkurs im Tauschzeitpunkt statt Tageskurse
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