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BMF: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 26.01.2023 (IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006 [2023/0088172]) sein Schreiben vom 15.10.2021 (BStBl. I 2021 S. 2026) zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG), Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz neugefasst.

Erforderlich wurde dies u.a. dadurch, dass mit der Verordnung zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 14.06.2021 (BGBl. I 2021 S. 1780) die ESanMV zum 01.01.2021 an die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst wurde. Zudem wurde der Begriff des Fachunternehmens auf weitere Gewerke und Unternehmen der Fenstermontage ausgedehnt. Außerdem wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 19.12.2022 (BGBl. I 2022 S. 2414) zum 01.01.2023 gasbetriebene Heizungen aus der Förderung herausgenommen und die Anlage 6 der ESanMV entsprechend neu nummeriert. Zudem wurden die Förderbedingungen für Gebäude- und Wärmenetze sowie Biomasseheizungen angepasst.

BMF-Schreiben vom 26.01.2023