Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2023
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2023 (LStR 2023) erstellt. Der Entwurf beinhaltet eine grundlegende Überarbeitung der LStR, um diese an die aktuellen Entwicklungen in Form von Gesetzen, Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen anzupassen. Das BMF hat davon abgesehen, den Inhalt neuerer BMF-Schreiben in die Richtlinien zu übernehmen. Allerdings wurden diese teilweise an zwischenzeitlich ergangene BMF-Schreiben angepasst. Dies gilt z.B. für die Bewertung der Sachbezüge (R 8.1) und Belegschaftsrabatte (R 8.2). Ziel ist es, die LStR 2023 nach Kabinettbefassung und finaler Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in diesem Jahr zu verabschieden, damit die Änderungen ab dem 01.01.2023 Anwendung finden können.
Hier geht es zum Entwurf der LStR 2023: