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NRW beschließt eigenes Gesetz mit Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts und differenzierten Hebesätzen – Unser Online-Update für Sie am 23.10.2024

NRW hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen vom 05.07.2024 (GV.NRW 2024, Nr. 23, 485) eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen, nach der der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zulässig ist und ein Sachverständigengutachten erforderlich ist.

Unser Online-Seminar am 23.10.2024 (09:00-10:30 Uhr) gibt ein 90-Minuten-Update zu den

  • verfahrensrechtlichen Konsequenzen in der Praxis
  • den rechtlichen Anforderungen und
  • den Belastungsverschiebungen.

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