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Neue Vertreterversammlung des Versorgungswerks: 2023 wird gewählt

Im Oktober 2023 wird die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) neu gewählt. Nach der erfolgreichen Premiere 2018 wird auch diese Wahl wieder online stattfinden. Im kommenden Jahr nimmt die neue Vertreterversammlung mit der konstituierenden Sitzung ihre Arbeit auf. Das Versorgungswerk teilt zur Wahl Folgendes mit:

Mitte April hat die Geschäftsstelle die Erste Wahlbekanntmachung verschickt, die alle erforderlichen Informationen zur Wahl enthält. Dies sind unter anderem Angaben, wo und wann das Wählerverzeichnis ausliegt, die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen sowie der Zeitraum für die Stimmabgabe.

Die neue Vertreterversammlung wird fünf Jahre von 2024 bis 2029 amtieren. Im zweiten Jahr der Wahlperiode wird sie als höchstes Organ des Versorgungswerks den neuen Vorstand wählen. Dieser Zeitversatz ist Absicht. Denn so haben neue Mitglieder der Vertreterversammlung Zeit, sich einzuarbeiten und alle ehrenamtlichen Akteure kennenzulernen. Das schafft eine gute Basis, um zu einer fundierten Entscheidung über die Zusammensetzung des Vorstands zu kommen.

Mitglieder, die einen Wahlvorschlag einreichen möchten, finden die nötigen Formblätter auf der Webseite des Versorgungswerks. Damit der Wahlausschuss die Vorschläge zulassen kann, gibt es vorab einige formale Anforderungen zu beachten: Die Wahlvorschläge müssen die Namen und Anschriften der Bewerber enthalten. Ebenso sind für eine Kandidatur die Unterschriften von mindestens zehn wahlberechtigten Mitgliedern aus demselben Wahlbezirk erforderlich, aus dem auch das Mitglied stammt, das kandidiert. Ferner ist eine unterschriebene Erklärung beizubringen, dass man als Bewerberin oder Bewerber mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden und wählbar ist. Die Frist für die Einsendung der Wahlvorschläge endet am 30. Juni 2023.

Mitte Juli veröffentlicht der Wahlausschuss in der Zweiten Wahlbekanntmachung, welche Wahlvorschläge – also welche kandidierenden Personen – zur Wahl zugelassen sind. Überdies haben alle, die sich zur Wahl stellen, die Möglichkeit, den Wählerinnen und Wählern ihre Motivation und die Themen, die sie in der Vertreterversammlung voranbringen wollen, über ein Kurzporträt im Mitgliederportal vorzustellen.

Die Wahl findet in den vier Wahlbezirken Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und Thüringen statt. Die Wahlbezirke entsprechen dabei den jeweiligen Kammerbezirken. Gewählt werden bis zu 60 Personen, denn die Vertreterversammlung des StBV NRW besteht aus 30 ordentlichen Mitgliedern und bis zu 30 Ersatzmitgliedern. Davon stammen jeweils neun ordentliche Mitglieder und jeweils bis zu neun Ersatzmitglieder aus den Wahlbezirken Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. Drei ordentliche Mitglieder und bis zu drei Ersatzmitglieder kommen aus dem Wahlbezirk Thüringen.

Die Dritte Wahlbekanntmachung, die Mitte November herausgegeben wird, gibt Auskunft darüber, wer gewählt ist. Die Sitze werden in der Reihenfolge der Anzahl der für die Kandidaten abgegebenen Wahlstimmen vergeben. Alle Details zur Wahl sind in der Wahlordnung nachzulesen, die unter https://www.stbv-nrw.de/rechtsgrundlagen/wahlordnung einsehbar ist.

Wählen – wie geht das?
Bei der Onlinewahl erhalten alle Mitglieder des Versorgungswerks im September ein Schreiben mit der Mitteilung, dass die elektronische Wahlurne geöffnet ist. Dann einfach ins Mitgliederportal einloggen, den Wahlbereich aufrufen und die Stimme abgeben – fertig.

Mitglieder, die ihre Stimme nicht online abgeben wollen oder können, haben ergänzend auch die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Ganz wichtig: Die Briefwahl muss ein Mitglied extra beantragen. Dazu muss der Briefwahlantrag bis zum 31. Juli 2023 in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks eingegangen sein. Also am besten frühzeitig die Nachricht auf den Weg bringen. Wer die Antragsfrist verstreichen lässt, kann nicht mehr per Brief, sondern nur noch online abstimmen.

Mitglieder, die an der Wahl teilnehmen, senden damit ein deutliches Signal, dass sie hinter dem System der berufsständischen Altersversorgung stehen. Das ist wichtig, denn im deutschen Rentengefüge gibt es stets Bewegung. Mit dem Eintritt der Babyboomer wird die gesetzliche Rentenversicherung spätestens ab 2030 stark unter Druck geraten und die Stimmen für eine einheitliche Altersversorgung werden wieder lauter werden. Eine hohe Wahlbeteiligung ist ein wichtiger Gradmesser, der die Relevanz und die Existenzberechtigung des Versorgungswerks und der berufsständischen Altersversorgung als Ganzes nach außen dokumentiert. Wählerinnen und Wähler können sich sicher sein: Jedes Votum ist nicht nur eine Stimme für die jeweilige Kandidatin oder den Kandidaten, sondern auch für die Altersversorgung der Freien Berufe insgesamt.

Die Vertreterversammlung – das höchste Organ des Versorgungswerks
Die gewählten Mitglieder des Gremiums entscheiden grundlegende Angelegenheiten des StBV NRW, weniger die tagesaktuellen Fragen. Die Aufgaben sind im Gesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater (StBVG NW) niedergelegt und umfassen unter anderem Erlass und Änderung der Satzung sowie der Wahlordnung für die Wahl der Vertreterversammlung und darüber hinaus personelle Entscheidungen. Dazu gehören die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder. Die Aufstellung der Kapitalanlagerichtlinien zählt zu den Aufgaben aus dem Kapitalanlagespektrum. Über die Entlastung des Vorstands und die Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen beschließt die Vertreterversammlung ebenfalls.