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Steuerberaterverband
Düsseldorf e.V.

Regional verwurzelt und bundesweit vernetzt geben wir dem steuerberatenden Berufsstand eine starke Stimme in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Unsere rund 4.000 Mitglieder unterstützen wir mit Beratung, Fachinformationen und zahlreichen Service-Leistungen. In unserer SteuerberaterAkademie finden Steuerberaterinnen und Steuerberater für sich und ihre Kanzlei ein umfassendes Aus- und Fortbildungsangebot.

Aktuelle Meldungen

In einem Initiativberichtsentwurf fordert der Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments eine konsequente Ausrichtung der EU-Steuerpolitik auf Vereinfachung, Digitalisierung und verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren Steuerumfelds in Europa. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die kritische Einordnung durch den Abgeordneten. Der DStV hatte unter anderem bereits im Rahmen einer Evaluierung zu DAC6 auf das unverhältnismäßige Verhältnis von Aufwand und Nutzen bei der Anzeigepflicht für Intermediäre und Finanzverwaltungen bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen hingewiesen.

Wer motivierte Fachkräfte für die eigene Kanzlei gewinnen will, muss sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Gerade, wenn es um die Ansprache junger Menschen geht, sollte Social Media dabei eine Rolle spielen. Welche Überlegungen dazu gehören und welche Strategien dabei erfolgreich sein können, schildert ein neuer Beitrag auf der Seite der Initiative GEMEINSAM handeln!, der gemeinsamen Fachkräfteinitiative von DStV, BStBK und DATEV.

Mit ihrem Gesetzgebungspaket „Omnibus 1“ schlägt die EU-Kommission unter anderem eine Vereinfachung von Berichtspflichten vor, die im Wege des sog. Green Deals eingeführt wurden, der Unternehmen zu nachhaltigerem Wirtschaften anhalten soll. Damit kommt die EU-Kommission den Forderungen des DStV nach, der sich im Vorfeld für wesentliche Erleichterungen zugunsten von KMU stark gemacht hatte. Insbesondere hat die EU-Kommission Erleichterungen bei Berichtspflichten der Richtlinie zum Nachhaltigkeits-Reporting (CSRD), der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung in ihren Omnibus gepackt.

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Fachinformationen

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Hinweise, Formulare und Fortbildungen für Fachberater (DStV e. V.)

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Aktuelle Seminare der SteuerberaterAkademie

Umsatzsteuer-Update

29.04.2025

Das Umsatzsteuerrecht unterliegt permanenten Änderungen und wird in der täglichen Praxis immer wichtiger.

So sind zum 1.1.2025 eine Reihe von gesetzlichen Änderungen wirksam geworden. Insbesondere das JStG 2024 hat eine Reihe von praxisrelevanten Neuerungen gebracht. Die ersten Reaktionen der Verwaltung sind auf dem Markt.

Buchführung in gemeinnützigen Vereinen

30.04.2025

Zu Ihren Mandanten gehört der gemeinnützige Verein oder Verband aus Sport, Kultur oder dem sozialen Bereich. Sie sind Mitglied im Karnevals- oder Bürgerverein und können sich der Mandantschaft nicht entziehen und hatten bislang nicht die Zeit, sich mit der rechtssicheren Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben eines gemeinnützigen Vereins zu beschäftigen. Sie wollen den neuen SKR 42 kennenlernen.

Dieses Webseminar gibt Ihnen zunächst einen Überblick über den Aufbau des SKR 42 und SKR 49 für Vereine, Stiftungen und gGmbH´s mit den Hintergründen aus dem Recht der Gemeinnützigkeit. Danach werden die für Vereine praktisch bedeutsamen Geschäftsvorfälle anhand von Beispielen mit der korrekten Verbuchung für beide Kontenrahmen gelöst, ohne dass vertiefte Kenntnisse über das Recht Gemeinnützigkeit oder der Umsatzsteuer erforderlich sind.

Die (große) Kleinunternehmerreglung

30.04.2025

Für die Kleinunternehmer sieht das Umsatzsteuergesetz wesentliche Vereinfachungen vor. Dabei soll Zweck dieser Regelung im Sinne des § 19 UStG sein, eine große Anzahl von Steuerpflichtigen, die steuerbare und steuerpflichtige Umsätze in geringem Umfang erbringen, von der Besteuerung auszunehmen. Der Begriff des Kleinunternehmers kann dabei aber irreführend sein, weil auch Unternehmer unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen können, die sehr hohe Umsätze tätigen.

Typische Fallstricke bei Umwandlungen

06.05.2025

Das Seminar behandelt und berücksichtigt Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung und den neuen Umwandlungssteuererlass der Finanzverwaltung und zeigt anhand von Fallbeispielen die wichtigsten Beratungssituationen auf.

Schwerpunkt des Seminars ist die ertragsteuerliche Behandlung von der in der Praxis am häufigsten auftretenden Umwandlungen (insbesondere Einbringungen in Kapitalgesellschaften, Anteilstausch, Verschmelzung und Formwechsel von Kapitalgesellschaften) und die typischerweise in diesem Zusammenhang auftretenden steuerlichen Probleme. Es behandelt darüber hinaus auch andere Steuerarten wie z.B. die GrESt und USt sowie die umwandlungsrechtlichen Grundlagen der Umwandlungen.

Den Teilnehmern des Seminars wird eine ausführliche Arbeitsunterlage in Form eines ausformulierten Skripts mit hilfreichen Handlungsempfehlungen, Gestaltungshinweisen, Musterformulierungen für z.B. Buchwertanträge zur Verfügung gestellt. Das Skript enthält Schaubilder und viele Beispiele zum besseren Verständnis und Umsetzung von Umwandlungen in der Praxis.