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BMF ändert Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024

Mit Verkündung des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness am 27.03.2024 wurden der § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG sowie der § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG neu gefasst. Kleinunternehmer sind damit grundsätzlich ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit. Mit Schreiben vom 17.06.2024 hat das BMF nun die „Anleitung zur Umsatzsteuererklärung" für das Kalenderjahr 2024 geändert.

Vgl. BMF vom 17.06.2024, III C 3 - S 7344/19/10002 :006 [2024/0524899]