BMF: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023 (späteste Anwendung: 01.09.2023)
Mit Schreiben vom 19.06.2023 hat das BMF das Bekanntmachungsschreiben zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023 und die Programmablaufpläne veröffentlicht. Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 01.07.2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Die geänderten Programmablaufpläne sind für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023 anzuwenden.