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BMF: Schreiben zum Investmentsteuergesetz

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 01.01.2018 geltenden Fassung (InvStG)

Das Bundesministerium der Finanzen hat als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527, ergänzt und geändert.

Vgl. BMF, Schreiben vom 18.11.2024 (veröffentlicht am 09.12.2024)