BMF-Schreiben zur geänderten Verzinsung (§§ 233-239 AO)
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung (AO) und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) vom 12. Juli 2022 wurden u.a. die §§ 233, 233a, 238 und 239 AO geändert. Insbesondere wurde der Zinssatz der Vollverzinsung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 geändert. Diese Änderung gilt rückwirkend in allen offenen Fällen. Das BMF-Schreiben beantwortet Anwendungsfragen dieser Rechtsänderungen.
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