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BMF: Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV (Anlage EÜR 2022 veröffentlicht)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2022 bekanntgegeben.

Zum BMF-Schreiben vom 01.09.2022 und zu den Formularen zur EÜR 2022