Startseite

BMF: Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen

Änderung des Abschnitts 2.10 UStAE

Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die Finanzämter den Umfang der unternehmerischen Betätigung und den damit zusammenhängenden Vorsteuerabzug der Forschungseinrichtungen unterschiedlich beurteilten. Um zukünftig den bundeseinheitlichen Vollzug des UStG sicherzustellen, hat das BMF mit Schreiben vom 27.01.2023 (III C 2 - S 7104/19/10005 :003 [2023/0087496]) den UStAE um spezielle Regelungen zur Abgrenzung des unternehmerischen vom nichtunternehmerischen Bereich der Forschungseinrichtungen ergänzt.

BMF vom 27.01.2023