Finanzgericht Düsseldorf zieht positive Bilanz für das Jahr 2022
Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) zieht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 eine positive Bilanz. „Erfreulich ist insbesondere, dass die Verfahrensdauer trotz teilweise sehr komplexer Fälle und noch nicht vollständig überwundener Corona-Pandemie nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr ist“, erläutert der Pressesprecher des FG Ben Dörnhaus in der alljährlichen Darstellung die Entwicklung der Geschäftslage des Gerichts. „Diese“, so Dörnhaus, „betrug bei Klageverfahren im Durchschnitt 14,7 Monate und war damit nur geringfügig länger als im Vorjahr mit 14,3 Monaten. Im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem es besonders auf zügige Entscheidungen des Gerichts ankommt, konnte sie sogar von 2,3 Monaten im Jahr 2021 auf durchschnittlich 2 Monate im letzten Jahr verringert werden.“
Der Präsident des FG Düsseldorf Dr. Klaus J. Wagner sieht das FG auch für die Zukunft gerüstet: „Dank des Engagements unserer Beschäftigen aber auch aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung sind wir sehr gut durch die Pandemie gekommen und konnten weiterhin effektiven Rechtsschutz gewährleisten. Im Jahr 2023 gibt es weitere spannende Entwicklungen, so etwa die Einführung des besonderen elektronischen Postfachs für Steuerberater, durch das zukünftig der Schriftverkehr mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern nur noch elektronisch erfolgen soll. Mit Sorge betrachte ich“, führt Wagner weiter aus, „dass sich der Trend zu immer neuen, immer komplexeren steuerrechtlichen Regelungen nicht nur fortsetzt, sondern gar noch beschleunigt. Dies führt sowohl auf Seiten der Steuerpflichtigen, aber auch auf bei der Finanzverwaltung zu mehr Arbeitsaufwand. Aktuelles Paradebeispiel und in aller Munde ist das neue Grundsteuerrecht. Aber auch das Einkommensteuerrecht wird immer unübersichtlicher, z.T. auch durch nicht immer nachvollziehbare politisch motivierte Lenkungsnormen. Unter all dem Mehraufwand droht der gleichmäßige Vollzug der Steuerrechtsnormen zu leiden.“
Im Jahr 2023 stehen wiederum eine Vielzahl bedeutsamer steuer-, zoll- und kindergeldrechtlicher Streitfragen zur Entscheidung an. Weitergehende Informationen werden auf der Homepage und im monatlich erscheinenden Newsletter des Gerichts regelmäßig veröffentlicht.