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LStR 2023: Zur Zustimmung an den Bundesrat übermittelt

Mit Schreiben vom 15.09.2022 wurden die Lohnsteuerrichtlinien 2023 (BR-Drucksache 455/22) mit der Bitte um Zustimmung an den Bundesrat übermittelt. Es wird erwartet, dass sie im Oktober 2022 den Bundesrat passieren. Sie sind grundsätzlich beim laufenden Arbeitslohn auf Lohnzahlungszeiträume (i.d.R. Kalendermonat) anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 enden, sowie auf sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31.12.2022 zufließen.

Zu den Lohnsteuerrichtlinien 2023 (BR-Drucksache 455/22)