Dialog-Veranstaltungen

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Dialog im Haus der Steuerberater" lädt der Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Düsseldorf die Mitglieder regelmäßig zu kostenlosen Veranstaltungen ein. Auf der Agenda stehen dann Themen, die zu diesem Zeitpunkt von großer Bedeutung für den Berufsstand sind. Verband und Kammer bieten ihren Mitgliedern so eine erste Orientierung. 

Mit der Verabschiedung und Veröffentlichung des Wachstumschancengesetzes wird zum 01.01.2025 die E-Rechnungspflicht für nationale B2B-Umsätze in Deutschland eingeführt: Im Inland ansässige Unternehmer müssen ab 2025 den E-Rechnungsempfang akzeptieren.

Zur Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025 haben Steuerberaterkammer Düsseldorf, Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und DATEV am 28.05. und 19.06.2024 kostenlose Dialog-Veranstaltungen im Haus der Steuerberater in Düsseldorf durchgeführt. Im Fokus der Veranstaltungen lag die Vorbereitung des Berufsstandes auf die Einführung der elektronischen Rechnung ab 2025 (Stufe 1).

LRD Hülshoff von der OFD NRW gab zunächst einen Einblick in die E-Rechnung aus Sicht der Finanzverwaltung und erläuterte den rechtlichen Rahmen. Danach ging Christian Goede-Diedering von der DATEV auf Umsetzung und Vorgehensweise im Mandantendialog ein. Bei einer anschließenden Podiumsdiskussion gab es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, Fragen zu stellen und zu diskutieren. Davon wurde rege Gebrauch gemacht.

Mit der Verabschiedung und Veröffentlichung des Wachstumschancengesetzes wird zum 01.01.2025 die E-Rechnungspflicht für nationale B2B-Umsätze in Deutschland eingeführt: Im Inland ansässige Unternehmer müssen ab 2025 den E-Rechnungsempfang akzeptieren.

Zur Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025 haben Steuerberaterkammer Düsseldorf, Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und DATEV am 28.05. und 19.06.2024 kostenlose Dialog-Veranstaltungen im Haus der Steuerberater in Düsseldorf durchgeführt. Im Fokus der Veranstaltungen lag die Vorbereitung des Berufsstandes auf die Einführung der elektronischen Rechnung ab 2025 (Stufe 1).

LRD Hülshoff von der OFD NRW gab zunächst einen Einblick in die E-Rechnung aus Sicht der Finanzverwaltung und erläuterte den rechtlichen Rahmen. Danach ging Christian Goede-Diedering von der DATEV auf Umsetzung und Vorgehensweise im Mandantendialog ein. Bei einer anschließenden Podiumsdiskussion gab es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, Fragen zu stellen und zu diskutieren. Davon wurde rege Gebrauch gemacht.

Unternehmen mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich nach § 154 SGB IX verpflichtet, Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Wenn dies nicht im erforderlichen Umfang geschieht, wird die sogenannte „Ausgleichsabgabe“ erhoben. Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Betriebsgröße sowie der erfüllten Beschäftigungsquote. Die mit der Meldung (in Selbstveranlagung) ermittelte Ausgleichsabgabe ist für das abgelaufene Kalenderjahr bis spätestens zum 31.03.2024 an das zuständige Inklusionsamt zu entrichten. Häufig wird die Meldung für die Unternehmen durch den Steuerberater / die Steuerberaterin erstellt.

Bei der Dialog-Veranstaltung am 22.02.2024 von Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und Steuerberaterkammer Düsseldorf in Kooperation mit dem LVR-Inklusionsamt ging es darum, Sie, Ihre Mitarbeiter(innen) und damit auch Ihre Mandanten bei der Meldung der Ausgleichsabgabe nach § 154 SGB IX zum 31.03.2024 an das Inklusionsamt zu unterstützen.

Rund 180 Teilnehmer(innen) nutzen die Gelegenheit, sich in dem Online-Seminar über die Funktion der Ausgleichsabgabe und den Verfahrensablauf der Meldung zu informieren. Im Anschluss an die Präsentation von Funktion und Abläufen standen Frau Emil Öksüz und Herr Frank Habet vom LVR-Inklusionsamt den Teilnehmern Rede und Antwort.

Die Präsentation der Veranstaltung finden unsere Mitglieder in StBdirekt, Rubrik „Mein Mitgliedsverband“ / Veranstaltungen / Dialog im Haus der StB. 

Hinweis: Aufgrund der sehr positiven Resonanz planen wir ein gemeinsames Update für den Herbst 2024!

Um den Ablauf der Abschlussprüfung nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld ging es bei einer Dialog-Veranstaltung von Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und Steuerberaterkammer Düsseldorf am 06.09.2023 – ein Thema, das den Berufsstand derzeit vermehrt beschäftigt.

Das Kurzarbeitergeld war während der Corona-Krise ein wichtiges und intensiv genutztes Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern. Allerdings wird es grundsätzlich nur vorläufig bewilligt und ausgezahlt: Nach dem Ende der Kurzarbeit prüft die Agentur für Arbeit die insgesamt abgerechneten Bezugszeiträume und führt eine Abschlussprüfung durch. Diese Abschlussprüfungen stehen nun bei vielen Mandanten an.

Rund 130 Mitglieder hatten sich daher zur Online-Veranstaltung angemeldet, bei der Vertreter der Agentur für Arbeit den Ablauf der Abschlussprüfung darstellten und insbesondere auf die einzureichenden Unterlagen eingingen. Außerdem wurde thematisiert, wie die Zusammenarbeit zwischen Berufsstand und Agentur für Arbeit im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld verbessert werden kann.

Nicht alle Fragen konnten während der einstündigen Veranstaltung sogleich beantwortet werden. Verband und Kammer werden die im Chat gestellten Fragen aber im Nachgang an die Agentur für Arbeit weitergeben und bei Interesse der Mitglieder den Kontakt zur Beantwortung herstellen.

Die Präsentation der Veranstaltung finden unsere Mitglieder in StBdirekt, Rubrik „Mein Mitgliedsverband“ / Veranstaltungen / Dialog im Haus der StB. 

Zum 01.08.2022 treten umfassende Neuregelungen des Berufsrechts in Kraft, die weitreichende Auswirkungen für Berufsausübungsgesellschaften haben. Steuerberaterverband Düsseldorf und Steuerberaterkammer Düsseldorf informierten darüber bei einer Online-Dialog-Veranstaltung am 21. März 2022.

Zentrales Ziel der Neuregelungen ist es, Rechtsanwälten und Steuerberatern die Möglichkeiten interprofessioneller Zusammenarbeit auch mit bislang nicht sozietätsfähigen Berufen zu erleichtern. Bei der Online-Dialog-Veranstaltung informierten die Referenten Dr. Gregor Feiter, StBK Düsseldorf, und Jan Fredrik Wiebusch, HDI Versicherung AG, die Teilnehmer über wichtige Regelungen und zeigten auf, für wen jetzt Handlungsbedarf besteht.

Im ersten Teil der Veranstaltung wurde die berufsrechtliche Seite und der daraus resultierende Handlungsbedarf aufgezeigt. Im zweiten Teil wurden die Auswirkungen auf den notwendigen Versicherungsschutz dargestellt. Das Gesetz sieht u.a. nach Rechtsformen gestaffelte, differenzierte Versicherungssummen für jede Berufsausübungsgesellschaft vor.

Die Präsentationen der Vorträge finden Mitglieder in StBdirekt, www.stbdirekt.de, unter der Rubrik Mein Mitgliedsverband – Veranstaltungen – Dialog im Haus der StB. 

Das Kurzarbeitergeld ist während der Corona-Krise ein wichtiges und intensiv genutztes Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern. Online-Dialogveranstaltungen von Steuerberaterverband Düsseldorf und Steuerberaterkammer Düsseldorf im Juni 2021 vermittelten wichtige Informationen zu den Abschlussprüfungen der Bundesagentur für Arbeit. Sie stehen zusätzlich als Video zur Verfügung.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie durften Betriebe ab März 2020 über ein erleichtertes Verfahren Kurzarbeit anzeigen und die danach folgenden Auszahlungsanträge stellen. Nach Ende der Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur abschließend die insgesamt abgerechneten Bezugszeiträume und führt eine Abschlussprüfung durch. Um die Mitglieder auf diesen Vorgang vorzubereiten und sie bei ihrer Arbeit mit dem Mandanten zu unterstützen, luden Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. und Steuerberaterkammer Düsseldorf zu einer gemeinsamen Online-Dialogveranstaltung „Abschlussprüfungen Kurzarbeitergeld“ ein. Damit trafen sie offenbar einen Nerv: Beide Termine am 11.06.2021 und 14.06.2021 waren binnen kürzester Zeit ausgebucht. Der Referent, Heribert Markoni, Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, ging in seinen Vorträgen jeweils auf die aktuelle Rechtslage zum Kurzarbeitergeld und Details zu den anstehenden Abschlussprüfungen ein und beantwortete zahlreiche Fragen. Behandelt wurden insbesondere die Themen Art der Prüfung, Vollmacht, einzureichende Prüfungsunterlagen, Prüfschwerpunkte, Prüfvolumen, Zeitfenster der Prüfungen, Konsequenzen aus Prüfungen.

Alle Interessierten, deren Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden konnten, können sich eine Aufzeichnung des Seminars in StBdirekt anschauen (Rubrik Mein Mitgliedsverband – Veranstaltungen – Dialog im Haus der StB).

Um ihre Kanzlei dauerhaft auf Erfolgskurs zu halten, sollten Steuerberater das Thema Digitalisierung weiterhin fest im Blick haben. Einen thematischen Einstieg dazu bot der Vortrag „Digitale Transformation in der Steuerberatung“ im Rahmen der Reihe „Dialog im Haus der Steuerberater“ am 18. September 2019. Referent StB/WP Dipl.-Kfm. Axel Klomp, Mönchengladbach, ging in seinem Vortrag insbesondere auf die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Steuerberatung ein und stellte vor, was heutzutage schon digital geht und was zu tun ist, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben beziehungsweise dorthin zu gelangen.

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind am 25.05.2018 in Kraft getreten. Das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten, die Umsetzung von Löschprozessen und der Umgang mit (externen) Datenschutzbeauftragten haben Steuerberater vor große Herausforderungen gestellt und entsprechende Unsicherheiten erzeugt, insbesondere mit Blick auf die Sanktionsmöglichkeiten durch die Datenschutzbehörden, die schnell eine empfindliche Höhe erreichen können. Um dem entgegenzuwirken haben Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf im Mai 2018 zu insgesamt drei Dialog-Veranstaltungen zum Thema DSGVO eingeladen. Christian Goede-Diedering (DATEV) und Gudrun Mildner (HCP Consultants GmbH) informierten zu den Grundlagen der DSGVO und deren Umsetzung in der Steuerberaterkanzlei.

Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten, das Steuerberatern weitere Verpflichtungen im Bereich der Geldwäscheprävention auferlegt. Außerdem wird die Einhaltung dieser Pflichten zukünftig überwacht. Die Neuregelungen dieses Gesetzes hat RA/FAfStR Dr. Peter Talaska Ende Januar etwa 240 Teilnehmern bei einer rund vierstündigen Veranstaltung im Rahmen der Reihe „Dialog im Haus der Steuerberater“ vorgestellt. Sein erklärtes Ziel: „Ich möchte Ihnen die Angst vor diesem Gesetz nehmen.“ Nach einer allgemeinen Vorstellung des Gesetzes ging Talaska auf die damit verbundenen Pflichten für Steuerberater ein − Sicherungsmaßnahmen, Geldwäschebeauftragter in der Kanzlei, Identitätsfeststellung der Mandanten, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Meldepflichten. Was sich zunächst gewaltig anhörte, fasste am Ende des Vortrags einer der Teilnehmer jedoch präzise zusammen: Neu sei die Erstellung der Risikoanalyse, die von der Kammer überprüft werden könne. Alles andere sollte ein Steuerberater doch ohnehin schon im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht erledigen. Für alle, die diese Dialog-Veranstaltung verpasst haben, stehen im mitgliedergeschützten Bereich der Kammerhomepage unter der Rubrik „Berufsrecht − Geldwäsche“ sowohl das Skript zum Vortrag als auch ein Online-Seminar zur Verfügung. Daneben sind zahlreiche Hinweise und Arbeitshilfen zum Thema eingestellt.

Was ist neu an der Vollmachtsdatenbank 2.0? Zunächst ist diese um Steuerkonto-Online und die Bekanntgabevollmacht erweitert worden, das heißt, es können die kompletten Vollmachtsinhalte an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Enthält die Vollmacht neben dem Recht auf Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung auch das Recht auf Abruf des Steuerkontos, wird dieses nach erfolgreicher Übermittlung automatisch freigeschaltet. Damit entfällt sowohl die landesspezifische besondere Papier-Vollmacht für die Steuerkontoabfrage als auch der bisher erforderliche elektronische Registrierungsantrag mit Steuerkonto online. Durch diese Funktionserweiterung können künftig auch Unternehmensvollmachten an die Finanzverwaltung übermittelt werden, außerdem erhält die Finanzverwaltung Kenntnis von der Bekanntgabevollmacht und der zugehörigen Bekanntgabeadresse.

Ob Einzelhandel, Gastronomie, Friseur, Bäcker oder Taxiunternehmen – Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung im bargeldintensiven Gewerbe ist die Kontrolle der Kassenführung. Die Finanzverwaltung richtet dabei ihren Fokus verstärkt auf elektronische Kassensysteme und die Erfassung von Einnahmen bei Führung einer „offenen Ladenkasse“. Rund 1.000 Kolleginnen und Kollegen haben an den Dialog-Veranstaltungen im Januar und Februar 2017 teilgenommen, bei denen der 1. Vorsitzende unseres Verbandes, Franz Plankermann, Reinhard Verholen, Präsident der Steuerberaterkammer Düsseldorf, und Christian Goede (DATEV) über die Anforderungen an Kassensysteme sowie die Änderungen und Anforderungen an die Kassenführung informierten.

RA Andreas Glotz, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention, und ein Kriminalhauptkommissar des Landeskriminalamtes gaben bei einer Dialog-Veranstaltung am 20.10.2016 im Haus der Steuerberater einen Einblick in die Thematik „Steuerberater in der Zwickmühle: Strafrechtliche Verantwortlichkeit vs. berufsständische Pflichten“ sowie zu den geldwäscherechtlichen Pflichten des Steuerberaters. Hintergrund der Veranstaltung war eine aktuelle Studie des Bundesministeriums der Finanzen, die (auch) Steuerberatern mangelnde Sensibilität im Umgang mit dem Phänomen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung bescheinigt und zu Verhaltensänderungen auffordert.

Unter diesem Titel hat der Verband gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Düsseldorf und der DATEV am 28. April, 11. und 18. Mai 2016 zu weiteren Veranstaltungen rund um das Thema „Digitalisierung“ ins Haus der Steuerberater eingeladen. Eine Auftaktveranstaltung dazu hatte es bereits am 4. November 2015 mit der NRW.Bank gegeben. Die Referenten StB/vBP Dipl.-Bw. Franz Plankermann, 1. Vorsitzender des Verbandes, StB Reinhard Verholen, Präsident der Steuerberaterkammer Düsseldorf, und Daniela Kuhnekath (DATEV) zeigten den rund 600 Teilnehmern der drei Veranstaltungen Strategien auf, wie sie sich dem durch die Digitalisierung veränderten Umfeld anpassen und die Potenziale der digitalen Welt entscheidend nutzen können. Im Nachgang zu den Veranstaltungen wurden mehrere Seminarreihen angeboten, mit der Kanzleien fit für die Zukunft gemacht werden konnten.

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronische Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ stellen die Beraterschaft vor zahlreiche Herausforderungen und Fragen. Gelegenheit, Antworten zu erhalten und weitere Aspekte der GoBD zu diskutieren, gab es bei einer Veranstaltung von Steuerberaterverband und Steuerberaterkammer am 24.09.2015. Moderiert wurde der Abend vom 1. Vorsitzenden des Verbandes, Franz Plankermann, sowie von Kammerpräsident Reinhard Verholen. Beide Organisationen hatten für die Veranstaltung mit Steueramtsrat Matthias Tottmann einen Vertreter der Finanzverwaltung gewinnen können, der sich den Fragen der Beraterschaft stellte. Im Wesentlichen drehten sich die Wortbeiträge um die Frage, ob mit den GoBD eine Verschärfung der bisherigen Prüfungspraxis einhergehen wird. Befürchtet wurden unterschiedliche Wahrnehmungen und Auslegungen der GoBD durch die Prüfer. Kritische Fragen kamen aus dem Teilnehmerkreis insbesondere zu den Themen Registrierkassen, zeitgerechte Buchung sowie zur elektronischen Buchführung. Ganz grundsätzlich wurde auf die fehlende Praxistauglichkeit der neuen GoBD hingewiesen.