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Veranstaltungsangebot der Akademie und Corona-Schutz

Aufgrund der gleichbleibend hohen Zahl an täglichen Neuinfektionen und der damit einhergehenden hohen 7-Tage-Inzidenz sowie 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz schränkt der Steuerberaterverband Düsseldorf das Präsenzangebot seiner Akademie ein. Damit sollen Kontakte und somit das Infektionsrisiko minimiert werden.

Die Maßnahme dient dem Schutz der Teilnehmer, Referenten und Mitarbeiter – auch den Geimpften und Genesenen – und soll zur Eindämmung des Corona-Virus beitragen.

Bis zum Jahresende werden alle Seminare und Seminarreihen nur noch online angeboten. Gleiches gilt für die Termine der aktuellen Lehrgänge. Davon ausgenommen sind grundsätzlich die letzten Termine der Lehrgänge, die auf eine Prüfung im Dezember 2021 vorbereiten.

Alle verbleibenden Präsenz- und Hybridveranstaltungen werden auf Grundlage der nunmehr geltenden Coronaschutzverordnung NRW vom 3. Dezember 2021 durchgeführt. Danach gilt für Bildungsveranstaltungen die sog. 3G-Regel für Teilnehmer und Referenten (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 CoronaSchVO).

Somit ist Folgendes zu beachten: 

  • Im Veranstaltungsgebäude gilt eine Maskenpflicht; auch am Sitzplatz während des Seminars.
  • Teilnehmende dürfen nur immunisierte und getestete Personen sein.
  • Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und genesene Personen.
  • Getestete Personen sind Personen, die über ein nach der
    Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines
    höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem
    anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests
    verfügen.
  • Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt von den
    verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren. Deshalb
    sind der jeweilige Immunisierungs- oder Testnachweis und ein amtliches
    Ausweispapier mitzuführen und auf Verlangen den jeweils für die Kontrolle
    verantwortlichen Personen vorzuzeigen. Personen, die den erforderlichen
    Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitätsnachweis nicht
    vorzeigen, sind von der Veranstaltung verantwortlichen Personen auszuschließen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Ihr
Steuerberaterverband Düsseldorf