Verlängerung der Steuererklärungsfristen durch Corona-Steuerhilfegesetz
Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie Unternehmen mit konsequenten Maßnahmen unterstützt werden, um ihre wirtschaftliche Erholung zu fördern. Besonders wichtig für den steuerberatenden Berufsstand ist die Regelungen, mit der die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen noch einmal verlängert wird. Darüber hinaus werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 angepasst.
Zur Pressemitteilung des BMF inkl. Gesetzentwurf gelangen Sie hier.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/02/2022-02-16-weitere-steuerliche-erleichterungen-corona-pandemie.html?cms_pk_kwd=16.02.2022_Entlastungen+f%C3%BCr+B%C3%BCrgerinnen+und+B%C3%BCrger+sowie+Unternehmen+Weitere+steuerliche+Erleichterungen+zur+Bek%C3%A4mpfung+der+Corona-Pandemie&cms_pk_campaign=Newsletter-16.02.2022